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   Nachfolgende
  Mietbedingungen sind Bestandteil des FeWo - Vermietungsvertrages:      Jan.
  2021  
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  Allgemeines:  
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   Willi Schrant (Vermittler)
   schließt die Mietverträge im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers
  ab. 
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   Willi Schrant ist nur Vermittler
  und vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine 
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   Rechnung sämtliche im
  Zusammenhang mit dem Mietverhältnis erforderlichen Erklärungen abzugeben 
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   und zu empfangen. Für die
  Erfüllung der Vermieter pflichten haftet ausschließlich der Eigentümer, nicht
  der Vermittler. 
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1. Buchung, Mietvertrag und Anzahlung:  
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   Ihre Buchung kann fern-/
  mündlich, schriftlich oder online erfolgen. 
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   A. Fern-/mündliche Mietverträge gelten
  für beide Parteien, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und 
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   Anreise weniger als drei Tage beträgt
  und keine andere Möglichkeit der Bestätigung besteht. 
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   B. Für den Abschluss eines schriftlichen
  Mietvertrages wird der ausgefertigte Vertrag unter Einschluss  
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   der Mietbedingungen  incl. gesetzlicher Umsatzsteuer in
  zwei Exemplaren an den Mietinteressenten versendet.  
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   Der Vertrag kommt nur zustande, wenn ein Exemplar bis
  zum Ablauf der im Anschreiben genannten Frist 
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    (üblicherweise
  Versanddatum + 8 Tage) vom Mieter unterschrieben beim Vermittler eingeht. 
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   C. Bei einer Onlinebuchung kommt der
  Mietvertrag unter Einschluss der Mietbedingungen dadurch zustande, 
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   dass in die Online-Eingabemaske
  der Internetseite die Gastbuchungsdaten eingegeben werden und mittels 
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   Mausklick die Buchung
  verbindlich bestätigt wird. Die in dem Vertrag berechnete Anzahlung muss
  innerhalb 
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   von 14 Tagen geleistet werden.
  Sollte keine Anzahlung geleistet werden bzw. keine Anreise erfolgen, 
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   werden dem Gast 80 % des
  Mietpreises in Rechnung gestellt. 
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   Der Vermittler muss sich den
  Rücktritt von dem Vertrag für den Fall vorbehalten, dass der Mietvertrag, 
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   die Anzahlung oder Restzahlung
  nicht fristgerecht beim Vermittler eingehen. 
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2. Restzahlung: 
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   Die Restzahlung in Höhe von 80%
  des Mietpreises muss spätestens 21 Tage vor Anreise 
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   ohne nochmalige Aufforderung bei
  dem Inhaber der Wohnung eingegangen sein. Bei einer kurzfristigen 
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   Buchung (siehe 1. A.) ist der
  Gesamtbetrag bei Anreise in bar zu zahlen.  Der Vermittler weist auf den 
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   Abschluss einer
  Reisekostenrücktrittsversicherung hin, die Unterlagen können beim Vermittler
  anfordert werden 
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   oder im Internet auf der Homepage unter
  (www.schrant.de) Reiseschutz eingesehen werden. 
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3. Rücktritt, Absage, Nichterscheinen,  --Gültig ab 10.04.2023 -- : 
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   Die Kosten für eine Stornierung
  betragen in Prozent vom Gesamtreisepreis je Wohneinheit: 
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   bis zum 30. Tage vor Reisebeginn
  0% –  
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   29.bis 14. Tage vor Reisebeginn
  50% 
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   13. bis 0. Tage vor Reisebeginn oder
  Nichtinanspruchnahme 90% 
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  BEI BUCHUNGEN ÜBER PORTALE GELTEN DIE BEDINGUNGEN DER PORTALE
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   Dem Mieter wird hiermit
  ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht
  entstanden oder   
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   wesentlich niedriger als die
  Pauschale. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die
  Wohnung  
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   in vollem Umfang übernimmt. Dafür
  kann eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € berechnet werden. 
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   Rücktrittsgebühren werden dann
  nicht erhoben. 
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   Eine Reiserücktrittversicherung
  hilft Ihnen, damit der Schaden für Sie ganz entfällt oder sehr gering wird. 
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            Neu ab Jan. 2021 
            Stornierrungen auf Grund von Pandemien ( Corona - Reiseverbot usw.)  
Sperrung durch die Bundesregierung / Laender oder Kommunen werden Kostenfrei storniert. 
            Dieses greift jedoch nicht, wenn eine Erkrankung des Gastes besteht -  aber kein Reiseverbot ausgesprochen ist. 
            Hier kann eine Reiseversicherung vor Schaden schützen. 
Sprechen Sie uns einfach an. 
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4. Wäsche/ Nebenkosten: 
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   Sofern Bettwäsche und Handtücher
  nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, sind diese 
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   selbst mitzubringen.  Die
  Nebenkosten für Strom, Wasser und Gas sind im Mietpreis enthalten 
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5. Höhere Gewalt: 
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   Wird die Erfüllung des
  Mietvertrages in Folge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, 
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    innere Unruhen)
  unmittelbar und erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
  beide Parteien 
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   vom Mietvertrag zurücktreten. 
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  6. Beschaffenheit der Mietsache, Haftungsausschluss: 
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   Geringfügige Abweichungen des
  Mietgegenstandes insbesondere hinsichtlich einzelner Ausstattungsmerkmale 
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   von dem im Internet oder
  anderweitig ersichtlichen Abbildungen sind möglich und begründen keine
  Mangel. Im Falle 
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   eines nicht vorsätzlich oder
  grob fahrlässig vom Vermieter verursachten Mangels der Mietsache ist die 
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   etwaige Haftung des Vermieters
  auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen. 
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   7. Allgemeine Verpflichtungen: 
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   Das Appartement darf nur mit der
  vereinbarten Personenanzahl (Erwachsene und Kinder, inkl. etwaiger
  Aufbettungen) 
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   bewohnt und benutzt werden. Bei
  Überbelegung behalten wir uns das Recht vor, unangemeldete Personen
  abzuweisen. 
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   Alle Gäste sind gehalten, sich
  nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten. Das Übertreten dieser
  Hausordnung 
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   kann einen Verweis aus dem
  Appartement nach sich ziehen, ohne dass der Vermietungspreis ganz oder
  teilweise 
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   erstattet wird. Alle Mietsachen,
  die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhandengekommen sind, 
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   müssen vom Mieter ersetzt
  werden. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der
  Mietzeit entstehen, 
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   sofort zu melden. Dem Mieter
  obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden
  ist, dass 
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   ihn oder die ihn begleitenden
  Personen kein Verschulden trifft. Das Rauchen in der Ferienwohnung ist nicht erlaubt. 
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   Bei Zuwiderhandlung ist der
  Vermieter berechtigt, die Wohnung fristlos zu kündigen und räumen zu lassen und alle 
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   Folgeschädigungen an den Gast
  ohne Abzug weiterzugeben. Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle 
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   Mitreisenden. Während des
  Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, das Appartement selbst sauber zu
  halten. 
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   Am Abreisetag ist
  das Appartement besenrein (Mülleimer leeren, Flaschen und Papier entsorgen,
  Abwaschen, 
            Geschirrspüler
  ausräumen, Hauptwasserhahn schließen, Stecker für Kaffeemaschine, Toaster,
  Fernseher,  
            Radio usw. vom Stromnetz 
  entfernen  zu übergeben.
  Entstehende Kosten für eine notwendige Reparatur  
            oder Aufräumaktion nach
  Abreise werden gesondert in Rechnung gestellt. Für alle Schaden die der
  Mieter  
            verursacht haftet dieser in vollem Umfang und können nur mit dem Eigentümer der Wohnung und Mieter  
verhandelt
  werden, nicht mit dem Vermittler.  
  Bitte beachten Sie auch den Aushang in der Wohnung. 
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8. Haustiere: 
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   Haustiere sind nur in einigen
  Wohnungen auf Anfrage und gegen einen Aufpreis möglich. 
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   9. Ankunft / Abreise: / Kaution 
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   Gebuchte Appartements stehen dem
  Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Für die Schlüsselübergabe ist
  der 
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   im Vertrag
  ausgewiesene Betrag (Endreinigung-Wäsche-Haustier) zu hinterlegen. Das
  Appartement ist 
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   am Abreisetag bis um 10.00 Uhr
  ordnungsgemäß an die jeweilige Reinigungskraft zu übergeben. 
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   Die gezahlte Kaution (  100,00 € wenn Sie verlangt wird) wird nach ordentlichen Verlassen der Wohnung 
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   umgehend vom Eigentümer zurück
  gezahlt. 
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10. Haftung: 
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   Die vertragliche wie auch deliktische Haftung des Vermieters  ist auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. 							
Für die in der Wohnung eingebrachten Sachen haftet der Vermieter nicht.   Bei Störungen im Hallenbad haftet der							
Eigentümer / Vermittler nicht,  dieses ist eine freiwillige Leistung und kann nicht gelten gemacht werden. 
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11. Salvatorische Klausel: 
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   1.) Änderungen und Ergänzungen dieses
  Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung 
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   dieser Schriftformklausel.
  Insofern haben mündliche Nebenabredungen nur Gültigkeit, wenn Sie tatsächlich 
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   schriftlich bestätigt sind. 
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   2.) Sollten einzelne Bestimmungen dieses
  Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach 
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   Vertragsabschluss unwirksam oder
  undurchführbar werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im 
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   übrigen nicht berührt. An die
  Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige 
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   wirksame und durchführbare
  Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst 
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   nahe kommen, welche die
  Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung 
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   verfolgt
  haben. 
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12. Gerichtsstand
  ist der Ort des Eigentümers der Wohnung.  Es gilt das Recht der
  Bundesrepublik Deutschland.  
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