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Seepanorama - Mirow -
Ferienpark
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ferienpark Mirow GmbH Dorfstr.
1a
17252 Mirow
1.
Die
Ferienpark Mirow GmbH ist von dem jeweiligen Eigentümer mit der
Vermietung und
Bewirtschaftung des Ferienhauses beauftragt worden.
Die Ferienpark Mirow GmbH
nimmt gegenüber den Kunden die Stellung eines Verwalters ein.
Die Rechtsbeziehungen zwischen der
Ferienpark Mirow GmbH - nachfolgend Verwalter genannt - und dem Kunden
werden
durch diese AGB geregelt.
2.
Der Leistungsgegenstand des Vertrages zwischen dem
Verwalter und dem Kunden wird ausschließlich
bestimmt durch die Angaben und
Beschreibungen des Prospektes und der Preisliste der Ferienpark Mirow
GmbH -
Granzow am See,
welche am Buchungstag für den gewünschten
Belegungszeitraum
gültig sind.
3.
Der Vertrag kommt mit der Rücksendung
der unterschriebenen
Buchungsbestätigung / Rechnung an den Verwalter zustande. Nach
Erhalt der
Rechnung sind 30% der Vertragssumme zu
leisten.
Der Restbetrag muß spätestens 21 Tage vor vertraglich
vereinbarter
Objektübernahme beim Verwalter
eingegangen sein.
Erst bei vollständiger
Bezahlung sowie der Hinterlegung einer Kaution wird dem Kunden durch
die
Rezeption des Ferienparkes Mirow
der Schlüssel des Ferienhauses
ausgehändigt. Die Höhe der
Kaution
ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
4.
Ort- bzw. Objektprospekte
haben lediglich informierenden Charakter, ohne Gewährleistung
für deren
Inhalt. Örtliche Gegebenheiten, die
nicht das Ferienobjekt betreffen,
sind nicht Gegenstand des Vertrages. Das gilt
insbesondere für Entfer- nungsangaben zu Restaurants und
Gaststätten, da sich hier
die Sachlage -
ohne Einflußmöglichkeiten des Verwalters - kurzfristig
ändern
kann. Die Wohneinheiten dürfen nur
mit
der Maximalzahl an Personen,
die aus der Hausbeschreibung des jeweils gebuchten
Ferienhauses hervorgeht, belegt werden. Kinder gelten als volle
Personen.
Bei
Überbelegung hat der Verwalter das Recht, überzählige
Personen auszuweisen oder
aber für diese einen Aufpreis zu verlangen.
Bei durch den Verwalter ausnahmsweise schriftlich genehmigter
Überbelegung, steht in der Regel für die
überzählige Person keine
Schlafgelegenheit und entsprechende
Wohnausstattung zur
Verfügung.
5.
Der Kunde hat das
Ferienobjekt pfleglich zu behandeln.
Er ist verpflichtet, alle während seiner
gebuchten Aufenthaltszeit entstandenen Schäden
dem Verwalter zu melden.
Für fehlende,
beschädigte oder entzwei gegangene Gegenstände haftet
der Kunde.
Bei Auszug ist das Ferienobjekt samt Inventar im gleichen Zustand wie
beim
Einzug zu übergeben.
6.
Der vereinbarte
Preis deckt die in der Preisliste beschriebenen Leistungen ab.
Nebenkosten für
Leihwäsche, Kinderbetten etc.,
werden zusätzlich berechnet und sind an den
Verwalter zu entrichten.
7.
Haustiere
dürfen mitgebracht werden. Sie sind spätestens bei Anreise
anzumelden
und sind
kostenpflichtig lt. Preisliste.
8.
Der vereinbarte Preis enthält neben den
reinen Mietkosten keine Gebühren für die
Reiserücktrittsversicherung
und für
eine Reisehaft- pflichtversicherung. Empfehlenswert ist der
Abschluß dieser
Versicherungen.
9.
Der Kunde kann jederzeit von dem vertraglich
vereinbarten
Belegungstermin durch schriftliche Erklärung vom Vertrag
zurücktreten.
Maßgeblich ist auch bei telefonischer Buchung der Eingang der
schriftlichen
Rücktrittserklärung beim Vermieter. Bei Rücktritt vom
Vertrag wird in jedem
Falle eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € erhoben.
Die zusätzlich entstehenden
Stornogebühren entstehen nach folgender Staffelung:
• Bei Rücktritt vom Vertrag mehr als 75 Tage
vor dem vereinbarten
Belegungstermin werden Stornokosten in Höhe von 10% der
Vertragssumme berechnet; • bei
Rücktritt
vom Vertrag in der Zeit von 75 Tagen bis zum
46. Tag vor dem vereinbarten
Belegungstermin werden Stornokosten in Höhe von 25% der
Vertragssumme
berechnet; •
bei Rücktritt zwischen dem
45. Tag und 30. Tag vor dem vereinbarten Belegungstermin werden
Stornokosten in
Höhe von 50% der Vertragssumme berechnet;
• bei Rücktritt ab dem 29. Tag vor dem vereinbarten
Belegungstermin
werden Stornokosten in Höhe von 75% der Vertragssumme berechnet;
• bei Nichtantritt der Reise betragen die
Stornokosten 100% der Vertragssumme. Der
Kunde hat die Möglichkeit der Nachweisführung , dass ein
Schaden
entweder gar
nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
10.
Der Verwalter haftet im
Rahmen der Sorgfaltspflicht eines Kaufmannes. Er ist verpflichtet,
die
Leistungen so zu erbringen, daß sie die zugesicherten
Eigenschaften haben und
nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu
den
gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben
oder
mindern. Insbesondere haftet der
Verwalter für:
a) Bearbeitung der
Anmeldung b) Organisation, Reservierung
und zur Verfügungstellung der Leistungen gemäß Vertrag
c) Ausstellung und Absendung der
Unterlagen.
Falls der Kunde seine
Rechnung nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten hat, hat er den
Verwalter
umgehend zu benachrichtigen.
Beanstandungen sind unverzüglich
an Ort und Stelle durch eine
schriftliche Mängelrüge an der Rezeption des Verwalters
geltend zu machen. Der
Verwalter ist ausdrücklich beauftragt,
für die Behebung der beanstandeten
Mängel zu sorgen. Unverzüglich
dem
Verwalter übersandte Beanstandungen werden von diesem im Interesse
einer
vertragsrichtigen Regelung sofort bearbeitet.
Falls eine Beanstandung nicht zum frühest möglichen
Zeitpunkt der
Verwaltung mitgeteilt wird und ihm
dadurch die Möglichkeit einer
Schadens- oder Mängelbeseitigung ganz oder teilweise
genommen wird, kann
jeglicher Minderungsanspruch ausgeschlossen werden.
11.
Liegt der vertraglich
festgelegte Bezugstermin des Objektes später als 4 Monate nach
Vertragsabschluß, so ist der Verwalter berechtigt,
eine Preiserhöhung
vorzunehmen. Diese Preiserhöhung muß sich im Rahmen der
veränderten Umstände
halten. Sämtliche Abreden, Nebenreden und
Änderungen des Vertrages sind
schriftlich abzufassen.
12.
Die
Unwirksamkeit einzelner Klauseln läßt die Wirksamkeit des
Vertrages im übrigen
unberührt.